top of page
  • AutorenbildWolfgang Gründinger

Mythen und Fakten zur Rente

Aktualisiert: 14. Dez. 2020




Beim Satz „Die Rente ist sicher!“ lachen viele nur noch zynisch. Viele haben das Vertrauen an die staatliche Rente, die im Umlageverfahren organisiert ist, verloren. Das ist schade, denn die Rente ist besser als ihr Ruf. Hier einige Mythen und Fakten zur deutschen Rentenversicherung.


Mythos: “Die Renten sinken!”


Falsch! Viele Menschen glauben, dass die Renten sinken. Das stimmt aber nicht. Die Renten steigen weiter – nur etwas weniger stark als noch bis vor einigen Jahren. Im Jahr 2016 gab es sogar die stärkste Rentenerhöhung seit 23 Jahren  – um 6,0% (Ost) bzw. 4,3% (West). Im Jahr 2017 folgte dann eine Erhöhung um 3,6% (Ost) bzw. 1,9% (West), so die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung.


Seit 2005 steigen die Renten allerdings nicht mehr so stark wie die Löhne, sondern etwa 0,5 Prozentpunkte weniger stark. Wenn die Löhne wie bislang im langfristigen Mittel um 1,5% jährlich steigen (kaufkraftbereinigt, also unter Abzug der Inflationsrate), dann steigen die Renten um 1,0% jährlich – unter dem Strich immer noch ein Plus an Kaufkraft. So schreibt es das Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Im Klartext: “Die Kaufkraft der Renten in 30 Jahren wird etwa 30% höher liegen als heute.”


Die 2009 eingeführte gesetzliche Rentengarantie verhindert eine Kürzung der Renten sogar dann, wenn sie eigentlich sinken müssten (das wäre der Fall, wenn die Löhne sinken, da die Rentenentwicklung an die Nettolöhne gekoppelt ist). Daher blieben die Renten auch im Krisenjahr 2010 stabil.


Warum glauben trotzdem viele Menschen, dass die Renten sinken? Sie verwechseln die tatsächlichen Rentenzahlungen (die steigen) mit dem Rentenniveau (das sinkt). Das Rentenniveau definiert aber das Verhältnis der Renten zu den Löhnen; dieses geht auseinander, was heißt, dass die Rentner von morgen es im Vergleich zu den Arbeitnehmern von morgen es schlechter haben werden – aber sie haben es (deutlich) besser als die Rentner von heute.


Ob das Rentenniveau sinken muss, darüber kann man sich streiten. Wenn es stabil bleiben soll, dann müssen die Arbeitnehmer mehr Beiträge zahlen – also wird von der mittleren Generation zu den Alten umverteilt. Ein stabiles Rentenniveau hilft aber nicht den armen Rentnern. Denn entweder bekommen sie nur Grundsicherung – dann hilft ihnen ein höheres Rentenniveau gar nicht, null, niente. Oder aber sie bekommen eine kleine Rente über der Grundsicherung – dann bekommen sie nur sehr wenig mehr. Wer aber bereits eine gute Rente bekommt, der wird spürbar mehr profitieren! Denn 45% von viel ist eben mehr als 45% von wenig. Das heißt: Eine Erhöhung des Rentenniveaus kostet die Rentenkasse viel Geld, ist aber praktisch wirkungslos gegen Altersarmut.


Mythos: “Altersarmut steigt an!”


Nur teilweise richtig! Die Altersarmut steigt tatsächlich an, aber insgesamt auf relativ niedrigem Niveau. Lediglich 3,0 Prozent der Menschen über 65 waren 2017 auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Nach Berechnungen des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik wird diese Quote bis 2030 “im schwärzesten aller Fälle” auf maximal 5,4 Prozent steigen – fast eine Verdopplung also, aber immer noch heißt das im Umkehrschluss: Knapp 95 Prozent haben so viel Rente, dass sie nicht auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Und: Das ist immer noch deutlich weniger als die Sozialbezugsquote im Schnitt der Bevölkerung (9 Prozent in 2015) oder bei Kindern (15 Prozent in 2015).


Beispiel für eine typische Schlagzeile: Die BILD schreibt: Arm trotz Rente! Leipziger (72) muss putzen bis zum Tod! Eine reißerische Überschrift mit wenig Substanz. Im betreffenden Fall muss der Herr von seiner Rente noch alte Schulden abzahlen; das frisst die Hälfte seiner Rente auf. Zweitens war er lange Zeit selbstständig – und daher gar nicht gesetzlich versichert. Drittens kann er Grundsicherung beantragen, will aber nicht, wegen seiner „Würde“ (während es nicht unter seine Würde ist, sich von der BILD beim Kloputzen fotografieren zu lassen). Alles Informationen, die in der stimmungmachenden Schlagzeile nicht erwähnt werden. (Ich wünsche dem Herren dennoch alles Gute.)


Mythos: “Deutsche Rentner werden gemolken, aber die Kroaten kriegen fette Renten!”


Falsch! Ende 2017 sorgte eine Studie der OECD für hitzige Debatten. Eine medial verbreitete Tabelle, die auch immer wieder in diversen Facebook-Posts aufgegriffen wird, zeigte einen Vergleich der Renten der Industrienationen, wonach die Kroaten angeblich 129,2 Prozent ihres Nettoverdienstes als als Rente erhalten würden, die Niederlande noch 100,6 Prozent, die Österreicher 91,8 Prozent, und Deutschland magere 50,5 Prozent. Das wären 20 Prozentpunkte weniger als im EU-Durchschnitt. Das erweckte den Eindruck, dass sich die Deutschen dumm und dämlich schuften müssen, um am Ende nur eine dürftige Rente zu bekommen, während anderswo die Rentner in Saus und Braus leben würden. Das führt dann oft zum Hass auf die deutsche Politik und deren angebliches Totalversagen. Noch ärmer dran ist Großbritannien, wo die Rentner augenscheinlich mit kargen 29,0 Prozent ihr Dasein fristen müssen.


Diese Eindruck ist aber falsch. Denn die Tabelle, die auf Basis der OECD-Studie von der Nachrichtenagentur afp erstellt wurde und so ihren Weg in die Medien fand, ist aus mehreren Gründen irreführend:

  1. Die in der Presse verbreitete Grafik gab fälschlicherweise an, dass es sich bei diesen Zahlen um “Durchschnittswerte” handele. Im Gegenteil handelt es sich aber lediglich um Prognosen für einen Modell-Arbeitnehmer, der 1996 geboren ist, 2016 eine Arbeit aufnahm und das ganze Erwerbsleben lang genau den Durchschnittslohn verdient. Anders als die Tabelle glauben machte, handelt es sich also nicht um reale Werte für heute, sondern um modellhafte Berechnungen für eine ziemlich ferne Zukunft (in 45 Jahren).

  2. Die Tabelle berücksichtigte nur verpflichtende Renten. Für Länder, wo private oder betriebliche Vorsorge eine größere Rolle spielen, mussten die Werte daher zwangsläufig niedriger ausfallen – einzig und allein weil die Menschen dort anders vorsorgen als über staatliche Renten. Das wirkt erheblich verzerrend. Rechnet man freiwillige Vorsorge mit ein, springt das Niveau in Großbritannien von 29,0 auf 62,2 Prozent, in Deutschland von 50,5 auf 65,4 Prozent. In den Niederlanden bleibt es bei 100,6 Prozent, weil die Betriebsrente dort bereits als “quasi-verpflichtend” bereits mit eingerechnet war.

  3. Das Rentenalter wurde in Deutschland auf 65 Jahre veranschlagt. In den Niederlanden nahm die Studie ein Rentenalter von 71 Jahren an – denn dort ist der Renteneintritt an die Lebenserwartung gekoppelt. Das erklärt auch den sehr hohen Wert – wer länger arbeitet und kürzer Rente bezieht, der kann eben eine höhere Rente erwarten.

  4. Woher kommt nun der Wert für Kroatien? Die Studie der OECD beschäftigt sich mit Kroatien gar nicht. Dennoch steht der Wert in der Tabelle, die in der Presse verbreitet wurde. Des Rätsels Lösung: Die Studie enthielt einen Link zu einer Tabelle, die auch Werte für Kroatien abbildete – allerdings mit einer ganz anderen Rechenmethode. Der korrekte Vergleichswert für Kroatien liegt demnach nicht bei sagenhaften 129,2 Prozent, sondern bei 58,0 Prozent.

Vergleiche hierzu auch die Recherchen der ZEIT.


Mythos: “Österreich macht alles besser!”


Nur teilweise richtig! Österreich hat scheinbar ein vorbildliches Rentensystem: ein deutlich höheres Rentenniveau als in Deutschland, zudem ist das Rentenalter von 65 Jahren unangetastet. Für diverse Talkshows und Zeitungen, für Sarah Wagenknecht und rechte Blogs ist unser Nachbar daher das Vorzeigemodell für Deutschland, und die Politiker hierzulande seien nur zu dumm oder zu korrupt, das alles auch hier umzusetzen.

Beim näheren Hinsehen gibt es viele Fragezeichen beim Rentenparadies Österreich. Denn, so zeigen vergleichende Analysen (Deutsche Rentenversicherung und WSI):

  1. Die Österreicher haben einen höheren Beitragssatz als die Deutschen (2015: 22,8% im Vergleich zu 18,7%). Das ist ein eklatanter Unterschied von mehr als einem Fünftel (22%). Wer mehr einzahlt, bekommt natürlich später auch mehr raus. Dafür hat er während des Arbeitslebens aber spürbar weniger in der Tasche.

  2. Österreich hat eine bessere Demografie als Deutschland. Der Altersquotient (also die Relation der über 65-Jährigen zur Anzahl der 20- bis 64-Jährigen) liegt in Deutschland bei 35% (2015), in Österreich hingegen nur bei 30%. Für das Jahr 2050 wird ein Altersquotient von 65% in Deutschland und nur 53% in Österreich für wahrscheinlich gehalten. Das führt zu deutlich höheren Rentenlasten in Deutschland: Laut EU Ageing Report würde der für Renten und Pensionen erforderliche BIP-Anteil in Österreich langfristig kaum steigen (nur um 0,5 Prozentpunkte bis 2060), in Deutschland allerdings enorm (um 2,7 Prozentpunkte).

  3. Zudem kommt Österreich zugute, dass dort auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind: Dadurch liegt Anteil der Pflichtbeitragszahler an der Bevölkerung im Erwerbsalter in Österreich bei 71% und ist somit höher als in Deutschland (mit 64%).

  4. Die Mindestwartezeit, die man einzahlen muss, um eine Rente zu erhalten, ist in Österreich deutlich höher als in Deutschland: dort 15 Jahre, hier 5 Jahre. Das führt zu zum Teil extrem geringen Renten in Deutschland, denn wer nur wenige Jahre eingezahlt hat, der bekommt auch nur extrem wenig raus. Österreich macht sich gar nicht erst die Mühe, solche Kleinrenten zu bezahlen. Das hat Auswirkungen auf die Statistik: Die statistische Durchschnittsrente klettert nach oben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung würde die deutsche Durchschnittsrente allein dadurch um 100 Euro steigen, wenn man die Kleinstrenten ausklammern würde.

  5. Die Renten in Österreich müssen zu 100% voll besteuert werden, in Deutschland dagegen nur zu derzeit 74%. Es bleibt dort also im Verhältnis weniger netto vom brutto übrig.

  6. Wer in Österreich vor dem regulären Rentenalter in Ruhestand geht, muss höhere Abschläge verkraften (Österreich: minus 4,2% pro Jahr; Deutschland: minus 3,6% pro Jahr). Auch wer wegen Erwerbsminderung früher in Rente gehen muss, bekommt dort höhere Abschläge (Österreich: bis zu 13,8%; Deutschland: bis zu 10,8%). Wer länger arbeitet, bekommt geringere Zuschläge als in Deutschland (Österreich: plus 4,2% pro Jahr; Deutschland: plus 6,0% pro Jahr).

  7. Die Zuschüsse aus dem Steuertopf für die Rentenkassen sind in beiden Ländern zwar prozentual ähnlich hoch, sie müssten aber in Deutschland eigentlich höher sein, weil hier die Finanzierung der Ostrenten im Zuge der Wiedervereinigung berücksichtigt werden müsste. Dies würde unter sonst gleichen Umständen höhere Renten ermöglichen. In Deutschland macht der Steuerzuschuss zur Rente aber bereits heute 29% des gesamten Bundeshaushalts aus – im Jahr 2018 waren das über 100 Mrd. Euro. Da ist nicht mehr viel Luft nach oben.

Kurz: Wollte man auch in Deutschland so hohe Renten wie in Österreich, müsste man den Beitrag deutlich erhöhen. Dann ist der Zauber aber vorbei.


Trotzdem kann man von Österreich einiges lernen. So ist dort beispielsweise dank einer Mindestrente besser abgesichert, wer ein geringes Einkommen hat. Und auch der Einbezug von Beamten sorgt dort für Entlastungswirkung, weil deren Pensionsansprüche langfristig an die Arbeitnehmer angeglichen werden. Für Deutschland macht eine systemadäquate Übertragung der Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenpensionen durchaus Sinn. Auch die Stärkung von Mindestsicherungselementen über die bloße Grundsicherung im Alter hinaus – gelegentlich diskutiert als “Solidarrente” – wäre begrüßenswert.


Mythos: “Die Schweiz macht alles besser!”


Nur teilweise richig, denn es gibt ein paar Haken! Das Schweizer Rentensystem ist in Deutschland sehr populär: Denn dort sind in der gesetzlichen Rentenversicherung alle pflichtversichert (also auch Beamte, Selbstständige, Politiker), es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze (also müssen auch Millionäre volle Beiträge zahlen), und es gibt einen Korridor zwischen einer Minimal- und einer Maximalrente, wobei die Minimalrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ausbezahlt wird. Klingt gut – hat aber einige Haken.

  1. Die gesetzliche Rente in der Schweiz deckt nur das Existenzminimum ab – in Deutschland stützt sie dagegen den Lebensstandard ab. Obwohl die Minimalrente mit ca. 1185 Franken und die Maximalrente von 2370 Franken (2019) relativ hoch scheint (beide Beträge übrigens nur gültig bei voller Beitragsdauer), muss man sie mit den extrem hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz in Bezug setzen. Die Stadt Zürich bemisst das Existenzminimum auf 1100 Euro – das ist sozusagen das Schweizer Hartz-IV-Niveau. Die gesetzliche Rente reicht in der Schweiz also als Regelfall, nicht als Ausnahme, gerade mal so zum Überleben.Am besten schlägt man nach in einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zur Übertragbarkeit des Schweizer Systems auf Deutschland. Dort heißt es:“Während die erste Säule in der Schweiz [die verpflichtende umlagefinanzierte, gesetzliche Rente] eine am Existenzminimum ausgerichtete Grundversorgung sicherstellen soll, orientiert sich die erste Säule in Deutschland – die gesetzliche Rentenversicherung – an der Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Alter. Dieses Ziel wird in der Schweiz erst durch das Zusammenspiel von erster und zweiter Säule [einer verpflichtenden kapitalgedeckten betrieblichen Rente] erreicht. Die erste Säule übernimmt damit im deutschen System Funktionen, die in der schweizerischen Alterssicherung erste und zweite Säule gemeinsam haben. Die immer wieder angestellten Systemvergleiche tragen diesem Unterschied nicht immer Rechnung. Das gilt insbesondere für den Vergleich der Beitragsbelastung in den staatlichen ersten Säulen. Der fällt zwar auf den ersten Blick für die Schweiz mit insgesamt 10,1 Prozent bei Arbeitnehmern deutlich günstiger aus als für die Rentenversicherung in Deutschland mit 19,5 Prozent. Ein solcher Vergleich ist aber nicht zulässig, da in der Schweiz die Lebensstandardsicherung erst durch das Zusammenspiel zwischen erster und zweiter Säule erreicht wird. Es sind also den 10,1 Prozent weitere 7,5 bis 9 Prozent aus der zweiten Säule hinzuzurechnen. Im Ergebnis ist deshalb in der Schweiz der für die Sicherung des Lebensstandards erforderliche Gesamtbeitrag nicht viel niedriger als in Deutschland.“

  2. Es zahlen zwar alle ein, aber nur aus Erwerbseinkommen! Der Millionär zahlt also zwar für sein volles Gehalt, aber nicht auf seine anderen Einkünfte z.B. aus Kapitalgewinnen. Das spricht nicht unbedingt gegen das Schweizer System, aber das sollte man auch ehrlicherweise dazu sagen – und wissen, dass in Deutschland die Beitragsbemessungsgrenze zwar höhere Einkünfte für Rentenbeiträge (und -ansprüche) ausnimmt, dafür in Deutschland aber die Einkommenssteuer höher ist und damit auch hierzulande die Reichen die Rente mitfinanzieren, weil ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts – das sind über 100 Milliarden Euro – als Zuschuss in die gesetzliche Rente fließt. Dazu schreibt das Gutachten: „Häufig wird in der öffentlichen Diskussion als wesentlicher Vorteil angeführt, dass in die staatliche erste Säule in der Schweiz ‚alle Bürger aus ihrem gesamten Einkommen und Vermögen unbegrenzt‘ einzahlen. Das ist so nicht richtig. Zwar trifft es zu, dass alle Einwohner Beiträge entrichten. Nicht zutreffend ist aber, dass sie Beiträge aus ihrem gesamten Einkommen und Vermögen unbegrenzt zahlen. Sobald Erwerbseinkommen erzielt wird, werden Beiträge zur AHV [das ist die erste Säule, also die gesetzliche Rentenversicherung in der Schweiz] und IV [also die Invalidenrente] nur aus diesem erhoben. Erst wenn kein Erwerbseinkommen vorliegt, wird das Vermögen herangezogen. Zu beachten ist aber, dass es im Gegensatz zu den Beiträgen aus Erwerbseinkommen eine Obergrenze für Beiträge aus dem Vermögen gibt.“

  3. Auch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist nicht ohne Probleme! Soll Deutschland, wie in der gesetzlichen Rente bei der Schweiz, die Beitragsbemessungsgrenze aufheben und eine Minimal- und Maximalrente festlegen? Darüber kann man sich streiten – aber auch das kommt nicht ohne Haken; insbesondere gibt es dabei auch verfassungsrechtliche Hürden, denn die Rentenansprüche sind in Deutschland vom Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützt, können daher nicht beliebig vom Gesetzgeber verfügt werden, und das würde auch für die Rentenansprüche aus hohen Beiträgen gelten. Dazu verweist das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags auf eine Ausarbeitung von Wolfgang Binne von der Deutschen Rentenversicherung, der den Vorschlag wie folgt kommentiert: „Zum einen würde man mit dem Verzicht auf eine Beitragsbemessungsgrenze und der Festlegung von Minimal- und Maximalrenten nach Schweizer Vorbild das Prinzip der Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung aufgeben. Viele Versicherte müssten eine Art ‚versteckte‘ Steuer zahlen, für die sie keine angemessene Gegenleistung bekommen. Das würde die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung erheblich beeinträchtigen. Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze wäre auch verfassungsrechtlich nicht ohne Probleme. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in Deutschland wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Zwangsversicherung mit Zwangsbeiträgen. Nach dem Grundgesetz ist ein ‚Übermaß‘ an Zwang zu staatlicher Vorsorge nicht erlaubt, weil Versicherte mit höheren Einkommen weniger schutzbedürftig sind und in anderer Form zusätzlich vorsorgen können. Die Beitragsbemessungsgrenze stellt sicher, dass sie den nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dafür erforderlichen Handlungsspielraum haben. Das Fehlen einer Beitragsbemessungsgrenze wäre erst recht verfassungswidrig, wenn man wie in der Schweiz für die hohen Beiträge keine äquivalenten Leistungen bekäme.Ein weiterer verfassungsrechtlicher Aspekt ist der Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG, den Renten und Rentenanwartschaften nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießen. Sie sind deshalb eigentumsgeschützt, weil sie zum größten Teil auf Eigenleistungen der Versicherten beruhen. Wenn man nun – wie in der Schweiz – mit einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Einführung von Mindest- und Höchstrenten den Zusammenhang zwischen Vorleistung und Rente weitgehend aufgeben würde, würde man zwangsläufig den Eigentumsschutz, der die Renten und die Rentenanwartschaften vor willkürlichen Eingriffen schützt, zumindest schwächen.Der Eigentumsschutz der Rentenanwartschaften ist auch der Grund dafür, warum eine Umstellung der ersten Säule in Deutschland auf eine Grundversorgung nach Schweizer Vorbild schon an den Übergangsproblemen scheitern würde. Bei einer solchen Umstellung dürfte nämlich nicht in eigentumsgeschützte Rentenanwartschaften eingegriffen werden. Sie müssten weiterhin zu äquivalenten und – nach […] Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – zu dynamisierten Rentenleistungen führen. Das bedeutet, dass während einer langen Übergangszeit zwei Systeme nebeneinander finanziert werden müssten. Die Erwerbstätigen müssten mit ihren Beiträgen die im alten System erworbenen Anrechte bedienen, bekämen aber selbst später nur noch eine Basisversorgung. Das wäre nicht nur verfassungsrechtlich unzulässig, sondern auch politisch nicht durchsetzbar.“

  4. Auch die Umstellung auf eine Erwerbstätigenversicherung kommt nicht ohne Haken! Wie sieht es aus mit der Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und anderen Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, wie in der Schweiz? Also eine Erwerbstätigenversicherung? Dazu weiter Wolfgang Binne von der DRV:“Vielfach wird auch gefordert, nach dem Vorbild der Schweiz auch Beamte, Politiker, Selbstständige und weitere Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Abgesehen von den durchaus nachvollziehbaren sozial- und gesellschaftspolitischen Motiven solcher Forderungen werden jedenfalls die Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung dadurch nicht gelöst. Denn die zunächst höheren Beitragseinnahmen führen zeitversetzt zu entsprechend höheren Leistungsansprüchen, und zwar gerade dann, wenn die demographiebedingten Lasten sowieso schon besonders groß sein werden. […] Außerdem würde jedenfalls die Überführung der Beamten in die Rentenversicherung eine Verfassungsänderung erfordern und die ohnehin angespannten öffentlichen Haushalte mit rund 11-12 Mrd. € zusätzlich im Jahr belasten.“ Zudem weist das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags  darauf hin, „dass wegen der niedrigen Steuersätze in der Schweiz eine vollkommen andere Situation als in Deutschland herrscht. In der Schweiz wird die Einkommensteuer gleichzeitig vom Bund, den Kantonen und allen Gemeinden erhoben. Die Höhe der Steuer auf Kantons- bzw Gemeindeebene können jeder Kanton und jede Gemeinde selbst festlegen“.

Mythos: “Unsere Renten werden doppelt besteuert!“


Nur teilweise richtig! Viele glauben, dass ihre Rente doppelt besteuert wird: Denn sie hätten ja als Arbeitnehmer schon auf ihr Gehalt Steuern gezahlt, und dann sollen sie jetzt nochmal auf ihre Rente steuern zahlen! Das ist an sich zwar heute falsch. Trotzdem aber gibt es ein wachsendes Problem.


Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (aus dem Jahr 2002) wurde 2005 die „nachgelagerte“ Rentenbesteuerung eingeführt. Das heißt: Renten werden seither besteuert, dafür sind aber die Beiträge für die Rentenkasse steuerfrei. Vor 2005 war es genau andersherum: Die Beiträge wurden besteuert, aber dafür waren die Renten steuerfrei.


Die nachgelagerte Besteuerung galt aber nicht von heute auf morgen für alle, weil sonst die heutigen Rentner ja tatsächlich doppelt besteuert worden wären (erst für die längst entrichteten Beiträge, dann nochmal für ihre Renten). Sondern sie wird seitdem Schritt für Schritt eingeführt: Jedes Jahr steigt der zu versteuernde Anteil bei Neurentnern ein bisschen weiter an. Erst 2040 ist dann die gesamte Rente komplett zu besteuern, dafür sind dann zugleich auch die Beiträge dann komplett steuerfrei.


Problem: Diese beiden Maßnahmen sind nicht 100%ig kongruent. Die Belastung der Renten verläuft schneller als die Entlastung der Beiträge. Bisher betrifft das nur wenige, aber im Laufe der nächsten 20 Jahre werden es definitiv mehr werden. Das ist aber verfassungswidrig – die Politik muss daher reagieren und beide Entwicklungen angleichen, z.B. indem die Angleichungsperiode entsprechend gestreckt wird.


Die Webseite smartsteuer.de und die ARD-Finanzsendung plusminus haben sich dem Thema ebenfalls mit einem guten Faktencheck gewidmet.




304 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page