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  • AutorenbildWolfgang Gründinger

Weil sie nicht wählen durften: Jugendliche reichen Wahleinspruch beim Deutschen Bundestag ein

Aktualisiert: 14. Okt. 2021



Pressemitteilung


Berlin, 13. Oktober 2021. Zwei 17-jährige Klimaaktivisten haben heute einen Wahleinspruch beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB, nahm heute bei einem persönlichen Treffen mit den Klimaaktivisten Franziska Wessel und Linus Steinmetz in Berlin den offiziellen Wahleinspruch entgegen.


Die Bundestagswahl sei undemokratisch gewesen, weil Millionen Deutsche unter 18 Jahren kein Wahlrecht besaßen, heißt es in ihrer Einspruchsschrift. Unterstützt wurden die Aktivisten vom Demokratieforscher Dr. Wolfgang Gründinger von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen. Nun muss der neue Deutsche Bundestag über den Einspruch entscheiden.


Bei der Bundestagswah

l 2021 galt ein Mindestalter von 18 Jahren, um mitwählen zu können. Diese Einschränkung möchten die Aktivisten aufheben: “Der Ausschluss junger Menschen vom Wahlvolk lässt sich nicht in Einklang mit den demokratischen Prinzipien der Volkssouveränität und des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bringen”, schreiben sie in ihrem Wahleinspruch, den sie heute an den CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg, den Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, übergeben haben.


Franziska Wessel, 17 Jahre alt, Schülerin, sagt dazu: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus! Auch wir Jugendliche gehören zum Volk und haben das gleiche Recht auf Mitbestimmung.”


Linus Steinmetz, 17 Jahre alt, Schüler, Aktivist bei Fridays for Future sowie Mitkläger bei der erfolgreichen “Klimaklage” vor dem Bundesverfassungsgericht, ergänzt: “Wir junge Menschen werden das Jahr 2050 noch erleben. Wir sind von den heutigen Entscheidungen am stärksten und längsten betroffen, aber dürfen nicht mitbestimmen. Wir haben ein Recht auf Demokratie!”


Dr. Wolfgang Gründinger, 37 Jahre alt, ist Demokratieforscher und Mitglied der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen. Er sagt: “Das Wahlrecht ist kein Privileg, dass man sich erst verdienen oder erarbeiten müsste, sondern ein allgemeines, gleiches Recht. Egal, wie alt jemand ist, ob 12 oder 112 Jahre: Alle haben das gleiche Recht. In einer Demokratie gilt: Nur wer wählt, der zählt.”


Erst kürzlich bestätigte eine Umfrage des Naturschutzbundes (NABU): Je älter die Menschen sind, desto weniger richten sie ihr Wahlverhalten am Klimaschutz aus.

Die Aktivisten fordern deshalb, das Mindestwahlalter abzuschaffen und allen Staatsbürgern ungeachtet ihres Lebensalters das gleiche Wahlrecht einzuräumen. Dabei könnte ein reguläres Mindestwahlalter von 14, 16 oder auch 18 Jahren erhalten bleiben, wobei aber auch vor Erreichen dieser regulären Altersgrenze das Wahlrecht auf Antrag ohne besondere Prüfung wahrgenommen werden kann.


Der Deutsche Bundestag muss nun über den Wahleinspruch entscheiden.


Allgemeine Informationen zu Wahleinsprüchen beim Deutschen Bundestag: https://www.bundestag.de/ausschuesse/wahlpruefung


Foto:

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Wahleinspruch zum Download (PDF):

Wahleinspruch
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Interview auf Spiegel Online:

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